Anzeigepflicht zum Betreiben eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Symbolbild "Stadt Ettenheim informiert"
Bildquelle: Stadt Ettenheim

Am 01.01.2026 ist die Novellierung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) in Baden-Württemberg in kraft getreten. Die grundlegende Veränderung für Betreiber einer Gaststätte oder Veranstaltung besteht hierbei im Umstieg zur Anzeigepflicht, weg von der bislang erforderlichen Gaststättenerlaubnis.

Um ab 2026 eine Gaststätte betreiben zu können, sind folgende Informationen notwendig:

  • Kontaktdaten des Betreibers
  • Name und Adresse des vorübergehenden Gaststättengewerbes
  • Bezeichnung der Organisation (Verein, Unternehmen o.ä.)
  • Zeitraum des Betriebs (TT.MM.JJJJ)
  • Dauer des Betriebs (z.B. 18:00 Uhr – 22:00 Uhr)
  • Angabe des Anlasses
  • Ist der Ausschank alkoholischer Getränke geplant?

Diese Informationen können Sie im entsprechenden Formular hier ausfüllen oder formlos per E-Mail an ordnungsamt@ettenheim.de senden.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Novellierung des Landesgaststättengesetzes (LGastG)