Flächennutzungsplan (FNP)

Ausschnitt Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 Baugesetzbuch (BauGB).

Der derzeitige Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim (Ettenheim, Kappel-Grafenhausen, Mahlberg, Ringsheim, Rust) stammt aus dem Jahre 1998. Zwischenzeitlich wurden 4 Änderungsverfahren eingeleitet, ein weiteres Änderungsverfahren steht an.

Um die zukünftigen Entwicklungsziele der Mitgliedsgemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim langfristig zu sichern, bedarf es einer Neuaufstellung - Fortschreibung des Flächennutzungsplans bis zum Jahr 2025.

Der Flächennutzungsplan im Maßstab 1:10000 stellt die Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet dar. So werden z.B. Flächen für Wohnen, Gewerbe, Verkehr aber auch Wald, Landwirtschaft und Wasserflächen dargestellt.

Ziel ist es, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten 15 Jahre darzulegen. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgt unter Beachtung der Vorschriften gemäß § 5 ff BauGB.

Der Flächennutzungsplan ist für die Gemeinde verbindlich. Er gibt den Rahmen für die nachfolgende Planung (Bebauungspläne) vor, entfaltet jedoch keine Rechtswirkung gegenüber den Bürgern.

Im Hinblick auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in Baden-Württemberg muss mit Grund- und Bodenflächen sparsam umgegangen werden. Bei der Genehmigung von Bauleitplänen werden deshalb im Interesse des Landschaftsverbrauches und der Stärkung der Innenentwicklung strenge Maßstäbe an die Begründung von neuen Flächenausweisungen im Außenbereich angelegt.

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Kontakt

Herr Markus Schoor

Bauamt - Amtsleiter

Fax +49 7822 432 399