Bauturbo

Mit der jüngsten Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) wurde unter anderem der sogenannte „Bauturbo“ eingeführt. Ziel der neuen Regelungen ist es, schneller Wohnraum zu schaffen. Für die Anwendung der neuen Regelungen bedarf es im Einzelfall der Zustimmung durch den Gemeinderat nach § 36a BauGB.

Aufgrund der neuen Regelungen hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2026 Vorgaben festgelegt, damit sich Bauherren, die sich für eine Anwendung des Bauturbos interessieren, daran orientieren können. In jedem Fall sollten Bauherren zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt ein Beratungsgespräch mit der Unteren Baurechtsbehörde der Stadt Ettenheim unter 07822 432-330 vereinbaren. Das Merkblatt zum Bauturbo können Sie hier downloaden.

Kontakt

Herr Rainer Gruninger

Bauamt - Baurecht/Denkmalschutz

Fax +49 7822 432 399