Keine Ausgabe von Rattengift

Bislang wurde von der Stadt Ettenheim im Bedarfsfall durch den Bauhof und die Ortsverwaltungen Rattengift an Bürger ausgegeben. Dies ist aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen zukünftig nicht mehr möglich, da nur noch Personen mit Sachkundenachweis dieses auch einsetzen dürfen. Bauhof und Ortsverwaltungen werden daher ab sofort kein Rattengift mehr ausgeben.

Sollten Sie einen Mäuse- oder Rattenbefall auf ihrem privaten Anwesen oder im Gebäude feststellen, wenden Sie sich bitte an einen Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung.
Bei Mäuse- oder Rattenbefall im öffentlichen Raum, z. B. in der Kanalisation, informieren Sie bitte die Stadtverwaltung. Hier erfolgt weiterhin eine Bekämpfung durch einen Fachbetrieb.