Anzeigepflicht zum Betreiben eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Bildquelle: Stadt Ettenheim
Am 01.01.2026 ist die Novellierung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) in Baden-Württemberg in kraft getreten. Die grundlegende Veränderung für Betreiber einer Gaststätte oder Veranstaltung besteht hierbei im Umstieg zur Anzeigepflicht, weg von der bislang erforderlichen Gaststättenerlaubnis.
Um ab 2026 eine Gaststätte betreiben zu können, sind folgende Informationen notwendig:
Kontaktdaten des Betreibers
Name und Adresse des vorübergehenden Gaststättengewerbes
Bezeichnung der Organisation (Verein, Unternehmen o.ä.)
Zeitraum des Betriebs (TT.MM.JJJJ)
Dauer des Betriebs (z.B. 18:00 Uhr – 22:00 Uhr)
Angabe des Anlasses
Ist der Ausschank alkoholischer Getränke geplant?
Diese Informationen können Sie im entsprechenden Formular hier ausfüllen oder formlos per E-Mail an ordnungsamt@ettenheim.de senden.