Sie verfügen bereits über eine Gemeinschaftslizenz? Wenn sich bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Behörde mitteilen.
Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen, die die Gemeinschaftslizenz sowie deren beglaubigte Kopien dahingehend berichtigt:
- Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers
- Wechsel der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
- Wechsel der Verkehrsleiterin oder des Verkehrsleiters
- Änderung des Betriebssitzes
Im Falle einer Änderung bleiben das Datum der Ausstellung und die Geltungsdauer bestehen.
Wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie die Gemeinschaftslizenz neu beantragen.
Hinweis bei einer noch gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis:
Die vorstehende Vorgehensweise gilt entsprechend für noch gültige Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Inland und deren Ausfertigungen. Sofern eine neue Beantragung erforderlich ist, muss nach neuem Recht eine Gemeinschaftslizenz beantragt werden.