Öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben

Neue Bekanntmachungssatzung der Stadt Ettenheim tritt am 22.05.2026 in Kraft

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2026 den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids (= Bürgerbegehren) zum Thema „Öffentliche Bekanntmachungen“ für zulässig erklärt. Des Weiteren hat das Gremium beschlossen, dass die im Bürgerbegehren verlangte Maßnahme, durchgeführt und damit die Bekanntmachungssatzung der Stadt Ettenheim in der bis 20.03.2026 geltenden Fassung wiederhergestellt wird.

Um diesen Beschluss zu vollziehen, wird die ursprüngliche Satzung im heutigen Amtsblatt abgedruckt und gleichzeitig auf der Homepage der Stadt Ettenheim (www.ettenheim.de - siehe unten) öffentlich bekannt gemacht. Ab 22.05.2026 werden somit öffentliche Bekanntmachungen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht anderes bestimmen, ausschließlich im Stadtanzeiger VON HAUS ZU HAUS und ortsübliche Bekanntgaben durch Anschlag an den Verkündigungstafeln veröffentlicht.

Die auf der Homepage eingerichtete Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben“ wird bis 30.06.2026 aufrechterhalten und anschließend archiviert.

Der Bekanntmachungs-/Bekanntgabewortlaut kann während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Ettenheim, Bürgerbüro, Rohanstraße 16, 77955 Ettenheim, Tel. 07822 432-0 kostenlos eingesehen werden; er wird gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Alle Satzungen der Stadt Ettenheim finden Sie in der Rubrik Satzungen.

Bereitgestellt am 21.05.2026

Bereitgestellt am 20.05.2026

Bereitgestellt am 12.05.2025

Bereitgestellt am 11.05.2026

Bereitgestellt am 11.05.2026

Bereitgestellt am 07.05.2025

Bereitgestellt am 05.05.2026

Bereitgestellt am 05.05.2026

Bereitgestellt am 05.05.2026

Bereitgestellt am 04.05.2026

Bereitgestellt am 30.04.2026

Bereitgestellt am 20.04.2026

Bereitgestellt am 16.04.2026