Unterschriftensammlung für zwei Bürgerbegehren
Text: Lahrer Zeitung
Der Ettenheimer Gemeinderat hat Ende Januar eine Neufassung der Bekanntmachungssatzung beschlossen. Diese beinhaltet vor allem, dass die Stadt künftig öffentliche Bekanntmachungen nicht mehr zwingend abgedruckt im als Amtsblatt fungierenden „Ettenheimer Stadtanzeiger“ veröffentlichen muss, sondern eine Online-Bekanntmachung ausreicht. Wie die Lahrer Zeitung schreibt, gab es an diesen Plänen bereits in der Bürgerfragestunde Kritik von Roman Krais. Der Beschluss ging am Ende jedoch bei vier Gegenstimmen mit klarer Mehrheit über die Bühne.
Nun hat Krais seine damalige Ankündigung wahr gemacht und gemeinsam mit Jutta Schollmayer gleich zwei Bürgerbegehren ins Laufen gebracht. Das erste richtet sich gegen jene Neufassung der Bekanntmachungssatzung, das zweite soll „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ sicherstellen, wie es auf dem Unterschriftenblatt heißt. Konkret soll die Stadt nach dem Wunsch der Initiatoren ein Konzept erarbeiten, das zusätzlich zu digitalen Angeboten analoge Zugangswege als gleichwertige Alternativen vorsieht. Heißt: telefonische Terminvergabe, persönliche Vorsprache, Kommunikation auf Papier sowie die Nutzung von Bargeld als Zahlungsmittel. Über letzteres war bereits im Sommer des vergangenen Jahres eine Debatte entbrannt, als die Ettenheimer Verwaltung den ausschließlich bargeldlosen Ticketverkauf für das Schwimmbad eingeführt hat.
Wie die Stadt Ettenheim informiert, gibt es beim C.-H.-Jäger-Schwimmbad tatsächlich keinen Bargeldautomaten mehr. Dieser Automat hätte erheblich Geld und auch ständigen zeitlichen Aufwand gekostet. Eintrittskarten, sowohl Zeitkarten, MehrfachKarten, Einzel Eintrittskarten können gegen Bargeld im Bürgerbüro gekauft werden. Ein Großteil der Jahreskarten wird sowieso jedes Jahr im Bürgerbüro gekauft, da es im Vorfeld der Schwimmbadöffnung Vergünstigungen gibt. Wer nur ein oder zweimal gehen möchte, kann sich bei Gelegenheit eine Karte besorgen und dann einsetzen, wenn er/sie mal gehen möchte.
Die Neufassung der Bekanntmachungssatzung und der Ausbau digitaler Zahlungsmöglichkeiten sei für Krais ein Alarmsignal, berichtet die Lahrer Zeitung. Diese Entscheidungen „lassen aus unserer Sicht eine Entwicklung in eine zunehmend einseitig digitale Richtung erkennen“, sagt er. Die Initiatoren weisen darauf hin, dass das Schritthalten mit der digitalen Entwicklung für die älter werdenden Menschen eine Herausforderung werde – und dass das „digitale Endgerät“ auch bei Jüngeren gerne einmal ausfallen kann. Zudem würde eine Wahlfreiheit die „digital Fitten“ in keiner Weise einschränken. Bekanntmachungen würden zwar trotz der neuen Regelung auch weiterhin auf freiwilliger Basis im „Stadtanzeiger“ gedruckt, doch „was heute freiwillig geschieht, kann morgen entfallen“, so die Unterschriftensammler für das Bügerbegehren. Gerade für diejenigen, die nicht täglich online sind, soll eine gedruckte Veröffentlichung verbindlich sein. Die Möglichkeit, über die Angelegenheiten in einem Bürgerentscheid zu bestimmen, ist für die Initiatoren „gelebte Demokratie“, wie Krais betont.
Die Vertrauenspersonen Schollmayer und Krais arbeiten bei beiden Themen auf einen Bürgerentscheid hin. Für diesen braucht es qua Gemeindeordnung jeweils Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten, das heißt von gut 700 Bürgern der Stadt. Bis Ende April müssen sie die Liste der Stadtverwaltung vorlegen, denn ein Bürgerbegehren, das Bezug auf einen Gemeinderatsbeschluss nimmt, muss spätestens drei Monate nach der Sitzung eingereicht sein. Aktuell haben Krais und Schollmayer bereits mehr als 200 Unterschriften bei der Ettenheimer Verwaltung eingereicht, wie Krais der Lahrer Zeitung erzählt. Unter anderem bei der „Drive“ haben sie fleißig gesammelt – und wollen dies weiter tun. Eine Broschüre mit weiteren Informationen ist in Planung.
Ettenheims Bürgermeister Bruno Metz beobachtet die Unterschriftensammlung mit großer Skepsis. Im Gespräch mit der LZ-Redaktion wirft er zunächst die Frage auf, ob das Thema „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ überhaupt bürgerentscheidsfähig ist. Nach der Gemeindeordnung ist ein Bürgerbegehren über Angelegenheiten, für die der Bürgermeister zuständig ist, nämlich nicht zulässig. Metz ist überzeugt, dass dieses Thema darunter fällt. Abseits davon seien die im Unterschriftenblatt formulierten Wünsche ohnehin aktuell gängige Praxis und würden den Vorstellungen von Gemeinderat und Verwaltung entsprechen.
Das Landratsamt Ortenaukreis teilt auf Anfrage der LZ-Redaktion mit, dass es die Einschätzung des Bürgermeisters teilt. Laut dem Kommunalamt fallen die „geforderten Konzepte als Regelung der inneren Organisation der Verwaltung“ in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters – und seien damit „einem Bürgerentscheid nicht zugänglich“. Dass es hingegen in Sachen Bekanntmachungssatzung zu einem Bürgerentscheid kommt, erscheint realistisch. Das Landratsamt erklärt hierzu, dass ein Bürgerbegehren „grundsätzlich zulässig“ wäre.
Für die Verwaltung würde dies jedoch einen enormen Aufwand bedeuten, betont Metz. „Wir müssten 170 Helfer in die Wahllokale stellen.“ Hinzu kämen etwa acht Organisatoren und Helfer in der Verwaltung. Auch finanziell würde die Organisation eines Bürgerentscheids kräftig zu Buche schlagen: mit etwa 50 000 bis 70 000 Euro, schätzt der Bürgermeister.
Die Initiatoren führen selbst an, man könne die Abstimmung mit der Bürgermeisterwahl im Oktober verbinden – um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und eine höhere Wahlbeteiligung zu ermöglichen. Metz, der dann nicht mehr antreten wird, rät entschieden davon ab. Eine Bürgermeisterwahl habe eine „riesengroße Tragweite für eine Kommune“. Er hält es für problematisch, eine solche Entscheidung mit einem Thema zu verbinden, „dessen Relevanz überschaubar ist“. Er warnt davor, dass der Wahlkampf von der Position der Kandidaten zu dieser Fragestellung bestimmt werden würde, die Wähler sich davon ablenken ließen.
Bürgerentscheide führen aus Sicht des Rathauschefs meist zu einer starken Polarisierung und Zuspitzung. „Das könnte einen Bürgermeisterwahlkampf um Zukunftsperspektiven Ettenheims beeinflussen.“ Dies wiege umso stärker, als schon rein rechtlich vor einem Bürgerentscheid auch schriftliche Informationen an alle Haushalte gehen müssen, in der Befürworter und Stadt ihre Positionen darstellen. Ein beachtlicher Teil des finanziellen Aufwands würde zudem auch bei einer Zusammenlegung anfallen.
„Ist es das wert?“, fragt Metz, zumal er auch im Gespräch mit den Initiatoren betont hat, dass keine Online-Veröffentlichung ohne Erwähnung im Amtsblatt bleibe. Komplexe Satzungen und Bebauungspläne würden zwar mit allen Seiten nur online veröffentlicht, auf den „Von Haus zu Haus“-Seiten gebe es jedoch nicht nur einen Verweis auf die Online-Form, sondern auch eine „Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts“.
Ob es tatsächlich zu einem Bürgerentscheid in Ettenheim kommt, hängt nun davon ab, ob die Initiatoren bis Ende April die erforderliche Zahl an Unterschriften erreichen.
Text: Lahrer Zeitung