Silvesterfeuerwerk in Ettenheim – Bitte Regeln beachten und Rücksicht nehmen

Hinweisbild: Die Stadt Ettenheim informiert
Bildquelle: Stadt Ettenheim

Zum Jahreswechsel weist die Stadt Ettenheim auf die geltenden Regelungen zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk hin. Grundsätzlich ist privates Silvesterfeuerwerk im Stadtgebiet erlaubt, jedoch gelten zum Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden klare Einschränkungen und Verbotszonen.

Das Abbrennen von privatem Feuerwerk der Kategorie F2 (zum Beispiel Raketen und Böller) ist ausschließlich im Zeitraum vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gestattet. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Zünden von Feuerwerk nicht erlaubt.

Im engsten Innenstadtbereich, konkret im Kernbereich der Altstadt zwischen Oberem Tor, Unterem Tor und Ringsheimer Tor, besteht ein generelles Abbrennverbot für Silvesterfeuerwerk. Darüber hinaus gilt ganzjährig ein Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie bei brandempfindlichen Gebäuden, insbesondere Fachwerkhäusern.

Unabhängig weist das städtische Ordnungsamt dringend darauf hin, dass Feuerwerkskörper grundsätzlich nicht in der Nähe von Wohnhäusern sowie denkmalgeschützten und historischen Gebäuden, wie beispielsweise dem Altdorfer Schloss, gezündet werden dürfen. Zu den besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen zählen unter anderem auch Tierställe sowie landwirtschaftliche Gebäude, insbesondere Holz- und Strohlager.

Die Stadt Ettenheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Rücksichtnahme auf ältere Menschen, Kranke sowie Tiere, die durch Lärm und Licht besonders beeinträchtigt werden können. Das Abbrennen von Feuerwerk in großen Menschenansammlungen ist ebenfalls untersagt.

Für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder vergleichbare Feiern ist das Abbrennen von Feuerwerk nur mit einer vorherigen Genehmigung des Ordnungsamtes zulässig.

Die Stadt Ettenheim wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern einen sicheren und friedlichen Jahreswechsel.

(Erstellt am 29. Dezember 2025)