EttenheimCARD behält Ihre Gültigkeit

Am 1. April 2026 wurde die Erlebnisregion Europa-ParkCard (EEP-Card) von den sieben Städten und Gemeinden der Erlebnisregion Europa-Park eingeführt.

WICHTIG: Die bereits bestehenden EttenheimCARD und HerbolzheimCARD behalten weiter ihre Gültigkeit und können neben der neuen EEP-Card wie gewohnt eingesetzt werden. Ein Umtausch in die neue EEP-Card ist nicht erforderlich. Lediglich als neue Karten dürfen seit April nur noch „Erlebnisregion Europa-Park Karten“ ausgegeben werden.

Eine begleitende App bietet zusätzlich aktuelle Informationen, Angebote und eine einfache digitale Nutzung der Karte. Das Guthaben auf der EEP-Card ist mindestens drei Jahre lang gültig und verlängert sich bei jeder Nutzung um weitere drei Jahre – ein Vorteil für Nutzer und regionale Betriebe gleichermaßen. Weitere Informationen gibt es unter www.erlebnisregion-europaparkcard.de

Hinsichtlich der Gültigkeit des Kartenguthabens gilt Folgendes: In Deutschland sind Gutscheine in der Regel drei Jahre gültig. Das Guthaben auf der EttenheimCARD bzw. der Erlebnisregion Europa-ParkCard verfällt nur, wenn die Karte über einen Zeitraum von 3 vollen Kalenderjahren nicht genutzt wurde, d.h. keine Buchung mit der Karte getätigt wurde, zum 31.12. des 3. Jahres. Jede Art von Buchung (Aufladung, Einlösung oder Bonuseinlösung) bewirkt, dass sich die Gültigkeit um erneute drei Jahre verlängert. Sofern die Karte registriert wurde, wurde der Karteninhaber mindestens 6 Monate vorher über seine bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert und erinnert, sein Guthaben vor dem Verfall auszugeben.