Leistungen

Niederschlagswasserbeseitigung

Die Stadt Ettenheim erhebt für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eine Niederschlagswassergebühr. Grundlage ist die Größe der überbauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.

Mit dem Selbstauskunftsbogen teilen Sie der Stadt Neubauten sowie Änderungen an versiegelten Flächen und deren Entwässerung mit. Die Angaben dienen der Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Neubauten und Änderungen an versiegelten Flächen der Stadt Ettenheim unverzüglich mitzuteilen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Neubauten und neu befestigten Flächen,
  • Änderungen der Flächengröße oder Oberflächenbeschaffenheit,
  • Entsiegelung oder Wegfall befestigter Flächen,
  • Änderungen der Entwässerung oder des Besitzverhältnisses.

Verfahrensablauf

  1. Füllen Sie den Selbstauskunftsbogen zur Niederschlagswassergebühr aus.
  2. Tragen Sie die versiegelten Flächen, deren Größe, Befestigungsart und Entwässerung ein.
  3. Kennzeichnen Sie die Flächen mit fortlaufenden Nummern im Lageplan.
  4. Geben Sie gegebenenfalls vorhandene Zisternen oder Versickerungsanlagen, deren Speichervolumen und einen möglichen Notüberlauf an.
  5. Unterschreiben Sie den Bogen und senden Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen an die Stadtverwaltung Ettenheim.

Die Stadt berechnet anhand Ihrer Angaben die gebührenpflichtige Fläche. Änderungen werden ab dem Monat berücksichtigt, der auf die Anzeige folgt.

Fristen

Neubauten und Änderungen an versiegelten Flächen sind der Stadt Ettenheim unverzüglich mitzuteilen.

Änderungen werden bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr ab dem Monat berücksichtigt, der auf die Anzeige folgt.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Selbstauskunftsbogen zur Niederschlagswassergebühr
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit nummerierten und eingezeichneten befestigten Flächen
  • Angaben zur Größe, Befestigungsart und Entwässerung der einzelnen Flächen
  • Gegebenenfalls Angaben zum Speichervolumen und Notüberlauf vorhandener Zisternen oder Versickerungsanlagen

Kosten

Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der gebührenpflichtigen Fläche. Bei der Berechnung werden die Größe und die Art der Befestigung sowie die Entwässerung der Flächen berücksichtigt.

Die Stadt Ettenheim berechnet die gebührenpflichtige Fläche anhand der eingereichten Angaben. Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich nach der jeweils geltenden Abwassersatzung.

Hinweise

Bitte machen Sie vollständige und korrekte Angaben und teilen Sie Änderungen unverzüglich mit. Eine fehlende, unrichtige oder verspätete Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Für die Berechnung werden unterschiedliche Abflussfaktoren berücksichtigt. Diese richten sich nach der Art der Dachfläche oder der sonstigen Befestigung, beispielsweise Asphalt, Pflaster, Kies oder Rasengittersteine.

Zisternen und Versickerungsanlagen werden ab einem Speichervolumen beziehungsweise Stauvolumen von mindestens 2 m³ berücksichtigt. Bei Zisternen ist zusätzlich anzugeben, ob das gesammelte Wasser im Haushalt oder zur Gartenbewässerung genutzt wird. Auch ein vorhandener Notüberlauf ist anzugeben.

Die Angaben zur gebührenpflichtigen Fläche im fünften Teil des Selbstauskunftsbogens werden von der Stadt Ettenheim ausgefüllt.

Freigabevermerk

Stadt Ettenheim