Bei einer Naturbestattung werden die Aschen Verstorbener auf speziell hierfür vorgesehenen Friedhöfen beigesetzt. Dies kann in der Nähe eines Baumes, im Wurzelbereich eines Baumes oder auf ausgewiesenen Rasen- oder Wiesenflächen erfolgen. Die Grabstellen sind in der Regel nicht oder nur dezent als solche erkennbar.
Friedhofsträger können entsprechende Bereiche auf kommunalen Friedhöfen oder in eigens ausgewiesenen Wald- beziehungsweise Naturflächen einrichten. Diese Flächen sind häufig räumlich von klassischen Grabfeldern getrennt.
Die Form der Abschieds- und Beisetzungsrituale richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person sowie den Wünschen der Angehörigen. Die Teilnahme von Geistlichen oder freien Rednerinnen und Rednern ist ebenso möglich wie eine Abschiedsfeier ohne religiöse oder weltanschauliche Begleitung.
Zur Kennzeichnung der Grabstätte kann eine Namenstafel am Baum oder im Bereich der Grabfläche angebracht werden. Auf Wunsch kann auch auf eine namentliche Kennzeichnung verzichtet werden. Das Ablegen von Blumen oder klassischem Grabschmuck ist in der Regel nicht vorgesehen; maßgeblich sind die jeweiligen Regelungen des Friedhofsträgers.
Naturbestattungen erfolgen ausschließlich im Zusammenhang mit Urnenbeisetzungen. Es gelten daher die rechtlichen Vorgaben zur Feuerbestattung sowie zur Urnenbeisetzung auf Friedhöfen und sonstigen zugelassenen Urnen- und Naturbestattungsflächen.