Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Das Erfassungsformular für die Antragsdaten ist über die Homepage der Stadt Ettenheim unter dem Link https://www.ettenheim.de/rathaus-und-service/gremien/wahlen/landtagswahl abrufbar. Dabei steht es den Wahlberechtigten offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch mit dem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Die Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Die Wahlberechtigten müssen dann nur das Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift erfassen.
Die Antragsdaten werden anschließend verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein Hinweis gegeben.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend durch die Deutsche Post zugestellt.
Sollten die Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an lars.beck@ettenheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall muss der Familienname, Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift angeben werden.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt am Montag, den 26.01.2026 und wir voraussichtlich bis zum Dienstag, den 10.02.2026 abgeschlossen sein.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Lars Beck, Tel.: 07822/432-150 oder E-Mail: lars.beck@ettenheim.de .