Stadt Ettenheim schreibt Grundstücke im Baugebiet „Supperten II“ aus
Mehrfamilienhaus- und Reihenhausgrundstücke gegen Höchstgebot zu vergeben – Gebotsfrist endet am 6. November 2026
Bildquelle: Stadt Ettenheim – Beispielfoto Wohnen in Ettenheim
Nach mehreren Jahren intensiver Planung, umfangreichen Voruntersuchungen und knapp einem Jahr Bauzeit wurde das Baugebiet „Supperten II“ im Westen der Stadt im August dieses Jahres offiziell übergeben. Mit dem rund 3 Hektar großen Baugebiet setzte die Stadt Ettenheim ihre erfolgreiche Wohnraumentwicklung konsequent fort und schuf ein modernes, nachhaltig erschlossenes Wohnquartier für kommende Generationen. Bei der Planung und Konzeption des Baugebiets wurde besonderen Wert auf eine hohe Aufenthaltsqualität und die effiziente Nutzung vorhandener Flächen, kurze Wege und die Verkehrsberuhigung gelegt.
Die Stadt Ettenheim bietet nun mehrere Grundstücke für den Bau von Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern zum Verkauf an. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Ettenheim und werden im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot vergeben.
Für den Bau von Mehrfamilienhäusern stehen drei Grundstücke zur Verfügung:
Grundstück Nr. 35, Flst.-Nr. 11957, mit 2.173 m²
Grundstück Nr. 52, Flst.-Nr. 11971, mit 1.666 m²
Grundstück Nr. 53, Flst.-Nr. 11972, mit 744 m²
Der Mindestgebotspreis für die Mehrfamilienhausgrundstücke beträgt 440 Euro pro Quadratmeter.
Darüber hinaus werden zwei Reihenhausensembles angeboten, die jeweils nur als Gesamtpaket veräußert werden:
Reihenhausensemble 1 (Nr. 1–4): Die Grundstücke Flst.-Nrn. 11913, 11914, 11915 und 11916 sowie die zugehörigen Stellplatzgrundstücke Flst.-Nrn. 11917, 11918, 11919 und 11920 umfassen zusammen 901 m².
Reihenhausensemble 2 (Nr. 12–14): Die Grundstücke Flst.-Nrn. 11928, 11929 und 11930 sowie die zugehörigen Stellplatzgrundstücke Flst.-Nrn. 11932, 11933, 11934 und 11935 umfassen zusammen 705 m².
Der Mindestgebotspreis für die Reihenhausgrundstücke liegt bei 390 Euro pro Quadratmeter.
Erschließungskosten bereits enthalten
Die ausgeschriebenen Kaufpreise beinhalten sämtliche Anlieger- und Erschließungskosten sowie die Kosten für die Hauseinzelanschlüsse. Für die Erwerbenden gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren. Zudem ist vorgeschrieben, dass die entstehenden Wohnungen beziehungsweise Reihenhäuser jeweils an einzelne Interessenten verkauft werden.
Die Gebote müssen neben dem angebotenen Kaufpreis eine schriftliche und zeichnerische Projektskizze enthalten. Gebote für mehrere Grundstücke sind zulässig. Auch Bauherrengemeinschaften und vergleichbare Zusammenschlüsse können sich am Bieterverfahren beteiligen. Bei preislich identischen Geboten entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs bei der Stadt Ettenheim.
Per Post: Stadt Ettenheim, Bauamt, Abteilung Liegenschaften, Rohanstraße 16, 77955 Ettenheim
Ansprechpartner für Interessierte
Für Fragen zum Verfahren und zu den Grundstücksangelegenheiten steht Loreen Ebert unter liegenschaften@ettenheim.de oder telefonisch unter 07822 432-360 zur Verfügung.
Bei baurechtlichen Fragen hilft Rainer Gruninger von der Baurechtsbehörde weiter. Er ist per E-Mail an rainer.gruninger@ettenheim.de oder telefonisch unter 07822 432-330 erreichbar.