Bürgermeister-Stichwahl am 25. Oktober 2026

Briefwahlunterlagen
Bildquelle: Stadt Ettenheim

Am kommenden Sonntag, 25. Oktober haben die Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben und über die künftige Besetzung des Bürgermeisteramtes zu entscheiden. Zur Wahl stehen Alexander Ruchti und Dominik Eble.

Die Wahlbenachrichtigung für die Wahl am 4. Oktober 2026 ist zur Stichwahl am 25. Oktober 2026 erneut mitzubringen und bei der Stimmabgabe vorzulegen. Die Teilnahme an der Wahl ist auch ohne Wahlbenachrichtigung durch Vorlage des Personalausweises möglich. Es muss keine neue Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahlunterlagen

Wahlscheine / Briefwahlunterlagen können für die Stichwahl am 25. Oktober 2026 bis Freitag, 23. Oktober 2026, 15:00 Uhr beim Rathaus Ettenheim, Bürgerbüro (Erdgeschoss), Zimmer 001, Rohanstraße 16, 77955 Ettenheim schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 25. Oktober 15:00 Uhr, beantragt werden.

Ausführliche Informationen und weitere Gründe für die Beantragung eines Wahlscheins in der „Öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin“.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Eine wahlberechtigte Person mit Behinderungen kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Versichert ein Wahlberechtigter/eine Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihm/ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er/sie ihn verloren hat, kann ihm/ihr bis zum Tag vor der Wahl, Samstag 24. Oktober 2026, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.