Fälligkeit 1. Abschlag der Gewerbe- und Grundsteuer

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Am 15. Februar 2024 wird die 1. Abschlagszahlung für die Gewerbe- und Grundsteuer 2024 zur Zahlung fällig.

Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.

Für Nicht-Abbucher zu beachten! Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung der Abschlagszahlung. Bitte überweisen Sie die Steuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten der Stadt Ettenheim:

Sparkasse Offenburg/Ortenau
IBAN: DE54 6645 0050 0070 0000 14
BIC:    SOLADES1OFG

Volksbank Lahr eG
IBAN: DE58 6829 0000 0060 0998 04
BIC:    GENODE61LAH

Gerne können Sie uns für zukünftige Zahlungen eine Abbuchungsermächtigung erteilen.

Für Auskünfte und Rückfragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte an:

Frau Lisa-Marie Walter

Rechnungsamt - Sekretariat, Gebühren- und Steuererhebung

Fax +49 7822 432 599

Grundsteuer, Hundesteuer, Kindergartenbeiträge, Vergnügungssteuer

Für Auskünfte und Rückfragen zur Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte an:

Frau Elisabeth Walter-Lieb

Rechnungsamt - Gebühren- und Steuererhebung

Fax +49 7822 432 599

Beiträge Verlässliche Grundschule, Gewerbesteuer, Wasser-/Abwassergebühren