Zuschuss für private Eigentümer für Denkmalschutzmaßnahmen

Familie beim Spazieren in der Westl. Ringstraße

Ettenheims Stadtbild hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten durch die erfolgreiche Sanierung vieler öffentlicher und privater Gebäude sowie des öffentlichen Straßenraums deutlich positiv weiterentwickelt. Seit 1980 wurden insgesamt vier Sanierungsgebiete mit Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 17,5 Millionen Euro und Zuschüssen von Bund und Land in Höhe von 10,8 Mio. Euro ausgewiesen. Mit dem Sanierungsgebiet Nordwestliche Vorstadt IV wird seit 2019 die kontinuierliche Aufwertungsstrategie fortgeführt. Die Gesamtinvestitionen betragen für dieses Gebiet rund 13,5 Mio. Euro.

Auch private Eigentümer und Besitzer werden unterstützt und können einen freiwilligen Zuschuss zur Deckung denkmalpflegerischer Mehraufwendungen bei der Stadt Ettenheim beantragen. Förderfähig sind Maßnahmen an Kulturdenkmalen sowie an Gebäuden im denkmalgeschützten Altstadtbereich Ettenheim oder im historischen Ortskern von Münchweier. Ebenso können ortsbildprägende Gebäude oder Gebäudeteile im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen berücksichtigt werden.

Der Zuschuss umfasst 50 Prozent der anerkannten denkmalpflegerischen Mehraufwendungen bei Neu-, Aus- und Umbauten sowie bei der Instandsetzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Zu den förderfähigen Mehraufwendungen gehören unter anderem Holzsprossenfenster, Holzklappläden, Holzeingangstüren, Holzgaragentore oder die Freilegung von Fachwerk. Ein Zuschussantrag mit entsprechenden Kostenschätzungen muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Für weitere Auskünfte steht Rainer Gruninger von der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Verfügung. Bei Fragen kann auch gerne telefonisch Kontakt aufgenommen werden (rainer.gruninger@ettenheim.de; 07822 432 330).

(Erstellt am 02. Dezember 2025)