Richtlinien für die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und Waldbericht

Piktogramm Gemeinderat
Bildquelle: Stadt Ettenheim

Ebenfalls Thema im Gemeinderat waren am vergangenen Dienstag unter anderem die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen sowie der Bericht von Revierförster Lothar Bellert über den Zustand des Ettenheimer Stadtwaldes.

Die Stadt Ettenheim nimmt sich seit langem dem Thema Wohnungsmarkt an, mit dem Ziel die Menschen in Ettenheim mit ausreichend und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Gleichzeitig berücksichtigt sie die große wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Region, denn jeder siebte Arbeitsplatz in der Ortenau hängt vom Tourismus ab, was einem Anteil von rund 14,3 % entspricht. In diesem Spannungsfeld hatte ein Arbeitskreis aus Vertretern aller Gemeinderatsfraktionen neue Richtlinien erarbeitet, die beide Interessen miteinander in Einklang bringen soll. Zentral ist dabei die Botschaft, dass Wohnen und Ferienwohnungen kein Gegeneinander darstellen, sondern sich ergänzen können. Entscheidungen über die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen werden weiterhin im Einzelfall getroffen, wobei der Gemeinderat jeweils prüft, ob durch Bebauungspläne zusätzliche Regelungen notwendig sind. In neuen Baugebieten sollen Ferienwohnungen grundsätzlich nicht zugelassen werden, um den dringend benötigten Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Eigentümer, die eine Umwandlung planen, werden umfassend über die Vorteile einer dauerhaften Wohnraumnutzung beraten. Darüber hinaus überprüft die Stadt alle zwei Jahre, wie viele Ferienwohnungen tatsächlich am Markt aktiv sind, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls nachzusteuern.

Ein wichtiges Instrument der Strategie ist das städtische Förderprogramm: Wer eine bestehende Ferienwohnung wieder in dauerhaften Wohnraum überführt, kann einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro erhalten. Zusätzlich informiert die Stadt Eigentümer leerstehender Wohnungen und bestehender Ferienwohnungen gezielt über Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote.

Den Antrag der SPD, eine Zweckentfremdungssatzung aufzustellen, also die Umwandlung von Wohnraum in eine andere Nutzung zu verbieten, wird vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen einigte sich der Gemeinderat darauf, die ausgearbeitete Ferienwohnungsstrategie umzusetzen.

Umnutzungszuschuss

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 02.07.2025 wurde das kommunale Förderprogramm um den Baustein „Zuschuss bei Wohnraumverkleinerung“ ergänzt. Der Gemeinderat hat zudem mit Beschluss vom 25.11.2025 anlässlich der Ferienwohnungsstrategie ein weiterer Baustein aufgenommen

Mit dieser Förderung soll ein Anreiz geschaffen werden, eine Ferienwohnung wieder in eine Dauerwohnung umzuwandeln. Voraussetzung für eine Zuschussgewährung ist, dass eine Ferienwohnung in eine Dauerwohnung umwandelt wurde. Die Förderung beträgt je qm Wohnfläche 50 € (z.B. 2.500 € bei 50 m²) bis zu einem Förderhöchstbetrag von 3.000 € je Wohnung. Der neue Mietvertrag muss eine Laufzeit von mindestens einem Jahr aufweisen. Die Ferienwohnung muss baurechtlich genehmigt gewesen und die Nutzung als Dauerwohnung zulässig sein. Die Ummeldung der neuen Mieter nach Bundesmeldegesetz muss erfolgt sein. Die formlose Antragstellung per E-Mail hat binnen 5 Monaten nach Beginn des neuen Mietverhältnisses unter Vorlage des Mietvertrages und der persönlichen Daten zu erfolgen.

Positiver Waldbericht

Ebenfalls Thema war der Zustand des Ettenheimer Stadtwalds. Förster Lothar Bellert berichtete, dass es dem Wald so gut gehe wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Erstmals seit 35 Jahren gebe es kein Käferholz. Der Wald finanziert sich durch Holznutzung, Wind- und Jagdpacht und wird nachhaltig bewirtschaftet: Es wachsen mehr Bäume nach, als entnommen werden.

(Erstellt am 28. November 2025)