Widerruf zur Allgemeinverfügung Waldbrandgefahr

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ortenaukreis vom 16.06.2023 zum Betreten des Waldes ab 17.06.2023, in der die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald, einschließlich mitgebrachter Grills untersagt ist, wird widerrufen.