Startschuss für das Baugebiet Supperten II

Bildquelle: Sandra Decoux

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplans „Supperten II“ und die örtlichen Bauvorschriften beschlossen und damit nach einem langen Verfahren den Weg für neuen Wohnraum freigemacht.

Nach der Einigung der Stadt mit dem Nabu um die Streuobstbäume im vergangenen Dezember können nun weitere Schritte zur Realisierung des Baugebiets folgen. Hunderte Bebauungspläne waren vom deutschlandweiten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Anfang 2023 betroffen, das das beschleunigte Bebauungsplanverfahren nach § 13b Baugesetzbuch aufgehoben hatte, so auch Supperten II. Hiergegen hatte der BUND geklagt. Mit dem neuen Beschluss hat der Gemeinderat einen neuen konformen Verfahrensweg.

Der nächste Schritt sind archäologische Sondierungen auf der Fläche des geplanten Baugebiets durch das Landesamt für Denkmalpflege. Sind diese abgeschlossen, kann im Idealfall um den Jahreswechsel mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden.

Im neuen Baugebiet setzt die Stadt auf eine dichtere Bebauung, um den bestehenden Wohnraumbedarf möglichst flächensparend zu decken. Gleichzeitig hat die Stadt Ettenheim im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg eine Wiedervermietungsprämie sowie eine Beratungsprämie eingeführt und gibt so Anreize zur Nutzung und Schaffung von innerörtlichem Wohnraum.

Insgesamt sollen auf Supperten II neun Mehrfamilienhäuser, zehn Doppelhaushälften, sieben Reihen- und 27 Einfamilienhäuser entstehen.

Bildquelle: Sandra Decoux