Anmeldung Kita-Platz

Vormerkung (kitaweb-bw.de)

Gewünschter Aufnahmezeitraum September-Januar -> Anmeldestichtag 31.01. -> Zusage im März
Gewünschter Aufnahmezeitraum Februar-Juli -> Anmeldestichtag 30.06. -> Zusage im September

Online-Vormerkung für einen Kita-Platz in Ettenheim - ab 01.01.2022 -

Sofern Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz in einer Einrichtung in Ettenheim benötigen, ist eine Registrierung über das Online-System „Zentrale Kita-Platz-Vormerkung“ erforderlich.

Die zentrale Kita-Platz-Vormerkung soll Ihnen Zeit und viele Wege ersparen. Das persönliche Gespräch zwischen der Einrichtung und den Eltern wird durch die Zentrale Vormerkung nicht ersetzt. Den Eltern wird empfohlen, sich auch einen persönlichen Eindruck von den ausgewählten Kindertageseinrichtungen zu machen. Hierfür stehen die Kita-Leitungen gerne zur Verfügung. Außerdem finden vor den jeweiligen Stichtagen Informationsveranstaltungen statt, die über die Tageszeitung und die städtische Homepage bekannt gemacht werden.

Für die Anmeldung Ihres Kindes ist Folgendes zu beachten:

  • Bitte geben Sie mindestens zwei Kitas an. Sie können für Ihr Kind bis zu drei Kita-Betreuungsplätze angeben.
  • Je Kind ist nur eine Vormerkung/Anmeldung möglich.
  • Sie können Ihr Kind erst ab Geburt anmelden. Eine Vormerkung, die einen gewünschten Betreuungsbeginn von mehr als zwei Jahren in der Zukunft hat, ist nicht zulässig.
  • Die Vormerkungen werden nach der Reihenfolge der Kindergartenjahre zu den entsprechenden Anmeldestichtagen, an die jeweilige Einrichtungen weitergeleitet, welche über die Vergabe der Betreuungsplätze entscheiden.
    Sollten die Betreuungsplätze in Ihren Wunscheinrichtungen bereits belegt sein, wird die Kita-Service-Stelle Ettenheim auf Wunsch der Eltern gemeinsam nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten suchen.
  • Bitte beachten Sie, dass wir aktuell ausschließlich Kindern, die in Ettenheim gemeldet sind, einen Kindergartenplatz anbieten können.
  • Unmittelbar vor der tatsächlichen Aufnahme Ihres Kindes in eine Ettenheimer Einrichtung, werden wir nochmal prüfen, ob der Wohnort noch in Ettenheim ist. Sollten Sie in der Zeit zwischen der Kindergartenplatzzusage und der tatsächlichen Aufnahme des Kindes in die Einrichtung verzogen sein, können wir Ihr Kinder leider nicht, wie vereinbart, in unserer Einrichtung aufnehmen.
  • Sollten Sie innerhalb der Kindergartenzeit in einen anderen Ort umziehen, erlischt mit Umzug Ihr Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Setzen Sie sich bitte bezüglich eines neuen Kindergartenplatzes so früh als möglich mit Ihrer neuen Wohnortgemeinde in Verbindung.

Um die Vormerkung zu erleichtern empfehlen wir, dass Sie sich vorab über die unterschiedlichen Betreuungsmöglichkeiten in Ettenheim informieren.

Betreuungsfinder Ettenheim by Famigo (leben-wohnen-familie.de)

Kontakt

Hauptamt-Zentrale Kita-Vergabe
Rathaus, 3. OG, Zimmer Nr. 302
Rohanstr. 16
77955 Ettenheim
Telefon 07822 432-112