Radackern

Zuo deme Rade - Alter Flurname

Das Kreuz zum guten Rat, Ecke Robert-Koch-Straße/ J.-B.-von-Weiß-Straße
Das Kreuz zum guten Rat, Ecke Robert-Koch-Straße/ J.-B.-von-Weiß-Straße
Aufnahme von Sigschul aus dem Jahr 2007 nach dem Abriss der Kleiderfabrik Lederer/Bonacelli (rechter Bildrand)

Eine alte Ettenheimer Sage

erzählt vom hiesigen Edelmann, der sich nicht entscheiden konnte, ob er seine Liebste aus Straßburg oder lieber die aus Freiburg ehelichen sollte. In seiner Not überließ er seinem Pferd die Entscheidung. Dieses trabte wohl zuerst Richtung Straßburg, entschied sich dann aber um und galoppierte entschlossen Richtung Freiburg. 
Der plötzliche Sinneswandel soll sich an der heutigen Kreuzung Robert-Koch-Straße/ J.-B.-von-Weiß-Straße ereignet haben. Deshalb wurde hier 1763 das Kreuz zum guten Rat errichtet. Bleibt die Frage, woher die Stifterfamilie Sartori vor ca. 300 Jahren wusste, dass hier das Kreuz am korrekten Platz errichtet wurde?
Vielleicht fiel die Entscheidung doch etwas nordwestlicher im Gewann Radackern? Das Gebiet hieß schon im 14.Jhdt Zou deme Rade. Es ist jedoch unklar, ob man den Namen mit der uralten Sage verbinden kann. Auch der Heimathistoriker Kewitz ist sich da nicht so ganz sicher. Er verortet diese Namensdeutung in den Bereich der Volksetymologie. Aber wenn man sich schon im Bereich von Geschichten bewegt, wo ein Pferd bei den Liebeskonflikten seines Reiters die Richtung vorgibt, ist es wohl kein allzu großes Problem, den mutmaßlichen Ort des Geschehens um ein paar 100 Meter zu verlegen. Das hätte dann auch den Vorteil, dass man damit den Namen Kreuzerweg deuten könnte.
Nach dem Gewann Radackern wurde das nahegelegene Gewerbegebiet benannt.

Quellen:

Hubert Kewitz: I. Zur älteren Geschichte Ettenheims II. Das Urbar von 1325/30 (Die Ortenau - Veröffentlichungen des Historischen Vereins für Mittelbaden (60/1980), Seite 78-99)
Dr. Johann Baptist Ferdinand: Miniaturen aus Ettenheim, Ettenheim 1949, 1. Artikel: Kapellen, Kreuze und Bildstöcke um Ettenheim - Das Kreuz zum guten Rat, S. 9-18

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