Altstadtsatzung

Neufassung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt (Altstadtsatzung)

Die Ettenheimer Altstadt ist ein wunderbares Beispiel der Baukunst vor allem des 18. Jahrhunderts. Die Innenstadt wurde bereits im Jahre 1963 vom Landesdenkmalamt als Ensemble unter Schutz gestellt. Der Schutz wurde im Jahr 2002 auf weitere Teile der Altstadt ausgedehnt. Begleitend dazu, hat der Gemeinderat damals eine Satzung beschlossen, in der baurechtliche Vorschriften formuliert sind, die zur Erhaltung, aber auch zur Weiterentwicklung der Innenstadt zu beachten sind.

Im Laufe der Jahre haben sich einige Aspekte der Wohn- und Lebensverhältnisse geändert; neue sind hinzugekommen, unter anderem auch die Möglichkeiten der Nutzung der Sonnenenergie. Wir haben deswegen in Abstimmung mit der höheren Denkmalschutzbehörde und den Mitgliedern des Bau-, Umwelt- und Technikausschusses des Gemeinderates die 34 Jahre alte Satzung überarbeitet.

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 20.12.2011 die in der Offenlage eingegangen Anregungen der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander abgewogen und die Altstadtsatzung beschlossen. Diese wurde mit Öffentlicher Bekanntmachung im Ettenheimer Stadtanzeiger am 29.12.2011 rechtsverbindlich.

Die Altstadtsatzung können Sie auf den unten angefügten Download einsehen und auch herunterladen:

Typ Name Datum Größe
Altstadtsatzung (PDF) (1,1 MB) 13.06.2023 1,1 MB
Anlage 1 Geltungsbereich Altstadtsatzung (PDF) (2,1 MB) 13.06.2023 2,1 MB
Anlage 2 Altstadtsatzung (PDF) (2,4 MB) 13.06.2023 2,4 MB

Kontakt

Herr Markus Schoor

Bauamt - Amtsleiter

Fax +49 7822 432 399