Informationen zur Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023
Im Herbst 2023 werden wieder neue Schöffen- und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gewählt. Die Stadtverwaltung Ettenheim erstellt hierzu Vorschlagslisten. Bei Interesse können Sie sich mit dem Bewerbungsformular bei der Stadt Ettenheim - Ordnungsamt bewerben.
Verfahren:
- In jedem fünften Jahr stellt die Stadt Ettenheim jeweils eigene Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen auf. Die Bewerber dürfen nur in eine Vorschlagsliste eingetragen werden. Bewerbungsfrist ist der 17.04.2023.
- Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen (voraussichtlich im Mai 2023).
- Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt.
- Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Mit der Übersendung der Vorschlagslisten endet die Mitwirkung der Stadt Ettenheim bei der Wahl der Schöffen.
- An den Amtsgerichten entscheidet ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl an Schöffen und Jugendschöffen aus.
- Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für ein ganzes Jahr im Voraus festgelegt. Die Reihenfolge, in der die Schöffen daran teilnehmen müssen, wird ausgelost.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.schoeffenwahl2023.de,
www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoeffenwahl+2023.de und
ww.schoeffenwahl.de/