Fälligkeit 3. Abschlag der Gewerbe- und Grundsteuer
Am 15. August 2024 wird die 3. Abschlagszahlung für die Gewerbe- und Grundsteuer 2024 zur Zahlung fällig.
Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.
Für Nicht-Abbucher zu beachten! Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung der Abschlagszahlung. Bitte überweisen Sie die Steuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten der Stadt Ettenheim: