Nicht genug Kiesel in der Tasche?
Dann tauschen Sie doch!
Der Wasserhahn tropft, Sie haben keinen Kiesel mehr,können aber Klavierspielen?
Die Ettenheimer Lösung lautet: Kiesel for fun!!!
Es gibt Dinge, die man gern macht und Dinge, die man lieber gar nicht tut, oder froh ist, wenn ein anderer sie für einen macht (Kies schaufeln zum Beispiel). Bei uns können Sie die Dinge, die sie gerne machen für "Kiesel" bei anderen zum Tausch anbieten. Der Tausch erfolgt nicht zwischen zwei einzelnen Personen sondern über unser "Kieselwerk" auf Basis einer fiktiven Tauschwährung - dem "Kiesel".
Wie funktioniert's?
Am "Kieselwerk" können sich alle beteiligen, die mindestens 18 Jahre alt sind, irgendetwas besonders gerne machen (reparieren, einkaufen, anstreichen, Rasen mähen,...) und gerne etwas mehr Ettenheimer "Kiesel" zum Tauschen hätten. Die Angebote aller Kieswerker werden im "Kiesblättle" veröffentlicht.
Wir treffen uns in regelmäßigen Abständen, um Ideen auszutauschen und um das Angebot zu aktualisieren.
Die Tauschregeln
1. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Zur Teilnahme am Tauschring ist jeder berechtigt, der bereit ist, bargeldlosen Tausch von Dienst-/Sachleistungen über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Mit seiner Unterschrift bestätigt das Mitglied, daß es die Teilnahmebedingungen anerkennt. Das Mindestalter Alter ist 18 Jahre. Beim Eintritt soll der Personalausweis vorgelegt werden. Der Mitgliedsbeitrag wird in "Kieseln" erhoben : Jedes Mitgliedskonto wird jährlich mit 20 "Kieseln" belastet : sie dienen zum Ausgleich des Zeitaufwands der Koordinatoren. Das neue Mitglied erhält bei Eintritt eine aktuelle Marktzeitung mit Kontaktliste und einen Tauschausweis.
Es ist jederzeit möglich, aus dem Tauschring auszuscheiden. Die Koordinatoren müssen allerdings schriftlich informiert und das eigene Konto ausgeglichen werden. Mitglieder können sofort vom Tauschhandel ausgeschlossen werden, wenn sie die festgelegten Regelungen oder Verbindlichkeiten mißachten, wenn sie andere Teilnehmer oder das Ansehen des Tauschrings schwerwiegend schädigen.
2. Ausweise und Buchungen
Alle Teilnehmer erhalten einen Tauschausweis, auf dem die getauschten Dienstleistungen als Soll oder Haben verbucht werden. Am Jahresende werden alle Ausweise bei den Koordinatoren des Tauschrings eingereicht und die neuen Ausweise ausgestellt. Die verbuchten "Kiesel" stellen Verbindlichkeiten zwischen den Tauschpartnern dar, sie können nicht in Landeswährung eingefordert werden.
3. Das "Kiesel" Gemeinschaftskonto
Die Summe aller "Kiesel" im Tauschring ist immer ungefähr gleich null. Wenn allerdings zu viele Teilnehmer "Minus" auf ihrem Ausweis ansammeln, d.h. nur "nehmen" und nicht "geben", so kann sich das lähmend auf den ganzen Tauschring auswirken. Deshalb, und auch um die Gefahr des Mißbrauchs einzuschränken, erhält jeder Teilnehmer ein Überziehungslimit von 200 "Kieseln" (= 10 Stunden). Auch das Guthaben ist auf 400 "Kieseln" (=20 Stunden) begrenzt. Diese Limits können nur in Absprache mit den Koordinatoren überzogen werden.
Der Tauschring hat ein eigenes Gemeinschaftskonto, von dem die Arbeiten für Organisation und Verwaltung (Erstellen der Marktzeitung, der Ausweise, Öffentlichkeitsarbeit) abgegolten werden. Dafür wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 20 "Kieseln" abgebucht und dem Gemeinschaftskonto gutgeschrieben. Die Koordinatoren legen 1mal jährlich einen Rechenschaftsbericht vor.
4. Die Marktzeitung und Datenschutz
Die Marktzeitung erscheint einmal im Jahr. Sämtliche Suche/Biete Angebote werden in der Marktzeitung geführt. Sie werden mit Angabe der Mitgliedsnummer veröffentlicht. Die Mitglieder erklären sich einverstanden, dass ihre Namen, Adressen / Mail getrennt von der Marktzeitung und nur an Mitglieder bekannt gegeben werden. Gleichzeitig verpflichten sich die Mitglieder, diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
5. Haftung
Die Koordinatoren vermitteln, organisieren und verwalten. Sie haften juristisch nicht. Sie übernehmen keine Garantie für den Wert, Zustand oder die Qualität der Waren und Dienstleistungen, die getauscht werden. Es wird deshalb empfohlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.